In Sachsen werden jedes Jahr tausende von Versammlungen angemeldet und durchgeführt. Besonders seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist es jedoch wieder zur Normalität geworden, dass auch rechtsradikale Kräfte regelmäßig in der Stadt und auf dem Land ihr Gedankengut ungestört verbreiten. Breiter, antifaschistischer Gegenprotest ist in diesen Zeiten umso nötiger – vor allem in einem Bundesland, in welchem verschwörungstheoretische „Montagsspaziergänge“ in manchen Orten immer noch stattfinden und in welchem in letztem Jahr zahlreiche faschistische Aufmärsche gegen CSDs von der Polizei begleitet und der Politik verharmlost wurden.
Doch antifaschistischer Protest befindet sich zunehmend im Kreuzfeuer des deutschen Staates. Und so auch in Sachsen: Sei es durch die medienwirksame Verfolgung von konsequenten Antifaschist:innen wie Lina E. und Maja T. oder durch die verstärkte Kriminalisierung von – eigentlich – friedlichen Protestformen. Dazu gehören nicht zuletzt auch Sitzblockaden gegen faschistische Aufmärsche, die man hier vor allem aus Dresden anlässlich der jährlich stattindenen Neonazi-Demos rund um den 13. Februar kennt, dem Jahrestag der alliierten Luftangriffe auf Dresden zu Zeiten des Hitlerfaschismus.
Derartige Aktionsformen sind nun schon seit längerem verstärkten Repressionen seitens der Behörden ausgesetzt. Im Februar 2011 demonstrierten beispielsweise Zehntausende gegen das Neonazi-Gedenken in der Landeshauptstadt, im Zuge dessen wurden mittels Funkzellenabfragen über eine Million Handydaten von 330.000 Menschen eingesammelt, vermeintlich zwecks der Aufklärung von eventuelllen Straftaten. Im selben Jahr kam es im November außerdem zu einem anderen faschistischen Aufmarsch in Dresden, woraufhin die Staatsanwaltschaft Dresden 351 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer:innen einer antifaschistischen Sitzblockade einleitete.
Und auch das neue sächsische Versammlungsgesetz vom 1. September 2024 macht den Handlungsspielraum vom Gegenprotest kleiner. Wer eine erlaubte Versammlung „gemessen an dem Versammlungszweck und der Art ihrer geplanten Durchführung“ scheitern lässt, kann nun gemäß § 24 SächsVersG Abs. 1 Nr. 2 auch zwei Jahre Haft antreten. Zählt dazu auch, Nazis mit lauter Musik am Rande einer Demo bei ihrem Gedenken zu stören? Das neue Gesetz überlässt diese Entscheidung mal wieder der vollkommenen Willkür der Behörden.
Für uns ist klar: Der Kampf für unsere Versammlungsfreiheit geht einher mit dem Kampf gegen diejenigen, die den Rechtsruck in Politik und Gesellschaft sowie den repressiven Staatsumbau besonders aggressiv vorantreiben – und das sind und bleiben die Faschist:innen. Die zunehmende Einschränkung unserer Grundrechte mag heute besonders Antifaschist:innen einer Sitzblockade treffen, kann morgen aber genauso gut auch jegliche Form von oppositioneller Politik behindern. Eine Gefahr, welche es besonders im Hinbllck auf das Erstarken der AfD schleunigst zu verhindern gilt. Deshalb: Am 11. Januar dem Bundesparteitag der AfD in Riesa widersetzen, am 15. Februar den Neonazi-Aufmarsch in Dresden blockieren!